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Grundsteuer-Geraffel
„Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,
zum Stichtag 1. Januar 2022 wird Ihr Grundbesitz […] für Zwecke der Grundsteuer neu bzw. erstmals bewertet. Die neuen Werte werden ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer verwendet.“
So begann ein Schreiben des Finanzamtes, welches mich veranlasste, ein Grundsteuer-Formular im Elster Online auszufüllen. Eine „verwaltungstechnische Formalität“, die mich einige Stunden meines Lebens kosten sollte.